In Italien verhaftet: was geschieht und was zu tun ist
Eine Festnahme in Italien muss binnen 96 Stunden von einem Richter überprüft werden — nicht binnen 48 wie in Deutschland. Bis dahin ist fast nichts entschieden, und was Sie vorher sagen, prägt alles Weitere. Sie haben das Recht zu schweigen und das Recht auf einen Dolmetscher.
Was jetzt zu tun ist
Sechs Dinge, in dieser Reihenfolge.
- Sagen Sie, dass Sie einen Verteidiger wollen, und schweigen Sie dann. Sie müssen sich nicht erklären, und eine Erklärung ohne Beratung, über einen Dolmetscher, den Sie nicht ausgesucht haben, ist genau das Material, das später verwendet wird.
- Verlangen Sie einen Dolmetscher. Keinen Beamten mit Deutschkenntnissen, einen Dolmetscher. Das ist ein Recht, keine Gefälligkeit.
- Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstanden haben. Eine Unterschrift unter einem unlesbaren Schriftstück lässt sich kaum mehr beseitigen.
- Nennen Sie einen Kontakt. Ein Name, eine Nummer. Diese Person kann binnen einer Stunde einen Verteidiger beauftragen.
- Verlangen Sie die konsularische Benachrichtigung, wenn Sie sie wünschen. Das ist Ihre Entscheidung und geschieht nicht automatisch.
- Merken Sie sich die Uhrzeit. Die maßgebliche Frist läuft ab der Festnahme, nicht ab der Ankunft auf der Wache.
Was Sie in den ersten Stunden unterlassen, wiegt schwerer als das, was Sie tun. Es gibt keinen Fall, in dem Reden auf der Wache besser ausgeht als Schweigen und Warten auf den Verteidiger.
Die ersten 48 Stunden
Der Ablauf ist kurz und gesetzlich festgelegt.
Die Polizei muss die Staatsanwaltschaft unverzüglich unterrichten. Der Staatsanwalt hat dann 48 Stunden ab der Festnahme, um beim Richter die Bestätigung zu beantragen. Der Richter muss die Verhandlung binnen weiterer 48 Stunden durchführen. Die äußere Grenze liegt damit bei 96 Stunden, in der Praxis meist darunter.
In dieser Verhandlung wird dreierlei zugleich entschieden: ob die Festnahme rechtmäßig war, ob Sie in Haft bleiben, freikommen oder einer milderen Maßnahme unterworfen werden, und Sie werden angehört, wenn Sie dies wünschen. Ihr Verteidiger muss anwesend sein. Es ist der erste Punkt, an dem sich die Sache wirklich bewegen lässt, und zugleich der Punkt, an dem die meisten Ausländer ohne gewählten Verteidiger ankommen.
Wenn Sie dies für eine andere Person lesen
Sie sind vermutlich nicht in Italien und wissen womöglich nicht, wo die Person festgehalten wird. Handeln können Sie trotzdem heute.
- Sie können in ihrem Namen einen Verteidiger beauftragen. Die Bestätigung durch die festgenommene Person folgt beim ersten Besuch; sie muss nicht vorausgehen.
- Ein Verteidiger kann feststellen, welche Wache oder Anstalt die Person festhält, welche Staatsanwaltschaft zuständig ist und wann die Verhandlung angesetzt ist. Dieser Anruf dauert Minuten und Sie können ihn aus dem Ausland nicht führen.
- Sie müssen nicht reisen. Nichts in den ersten 48 Stunden erfordert Ihre Anwesenheit in Italien.
- Geld kann an Gefangene in Italien überwiesen werden, nach einem je nach Anstalt eigenen Verfahren.
Das Nützlichste bleibt, vor der Bestätigungsverhandlung einen Verteidiger bestellen zu lassen, nicht danach.
Einen Verteidiger wählen und beauftragen
Italien bestellt von Amts wegen einen Verteidiger, wenn Sie keinen gewählt haben. Das ist ein vollwertiger Anwalt mit denselben Pflichten, aber er wird fallweise zugewiesen, spricht nicht zwangsläufig Deutsch und wird nicht von Ihnen ausgesucht.
Sie können ihn jederzeit ersetzen, auch noch in der Bestätigungsverhandlung. Vorher ist besser als nachher.
Sind Sie außerhalb Italiens, erfolgt die Beauftragung per E-Mail und Unterschrift; eine Anreise ist nicht erforderlich.
Was im Vergleich zum deutschen Recht anders ist
96 Stunden statt 48. Artikel 104 des Grundgesetzes verlangt die Vorführung spätestens am Tag nach der Festnahme. Italien arbeitet mit 48 Stunden für den Antrag der Staatsanwaltschaft und 48 weiteren für die richterliche Verhandlung. Die Frist ist doppelt so lang, und das ist der Unterschied, der in der Praxis am meisten überrascht.
Drei weitere Punkte, die sich nicht übertragen lassen.
- Es gibt keine Sicherheitsleistung wie nach § 116 StPO. In Deutschland kann der Vollzug der Untersuchungshaft gegen Kaution ausgesetzt werden. In Italien wählt der Richter zwischen Freiheit, nicht freiheitsentziehender Maßnahme und Haft; Geld spielt praktisch keine Rolle.
- Es gibt kein Gegenstück zu § 153a StPO. Die Einstellung gegen Auflagen, in Deutschland der häufigste Abschluss mittlerer Verfahren, existiert in Italien nicht. Das italienische Recht kennt eng gefasste Erlöschensgründe, aber keine allgemeine Opportunität.
- Die Strafverfolgung ist zwingend. Artikel 112 der Verfassung verpflichtet die Staatsanwaltschaft zur Anklage. Ein Absehen von der Verfolgung aus Zweckmäßigkeit gibt es nicht.
Wir antworten auf den Sachverhalt Ihres Falles, nicht abstrakt. Rufen Sie an unter +39 335 669 3954 oder schreiben Sie über WhatsApp. Der erste Kontakt ist kostenlos und vertraulich, wir sind zu jeder Zeit erreichbar, und Sie müssen nicht in Italien sein.
Häufige Fragen
Was tue ich, wenn ich in Italien festgenommen werde?
Sagen Sie, dass Sie einen Verteidiger wollen, und schweigen Sie. Verlangen Sie einen Dolmetscher, unterschreiben Sie nichts Unverstandenes und nennen Sie einen Kontakt, der einen Verteidiger beauftragen kann. Ein Richter muss binnen 96 Stunden prüfen.
Wie lange darf mich die italienische Polizei festhalten?
Die Staatsanwaltschaft muss binnen 48 Stunden ab Festnahme die richterliche Bestätigung beantragen, der Richter binnen weiterer 48 Stunden entscheiden. Die äußere Grenze liegt bei 96 Stunden, doppelt so lang wie in Deutschland.
Habe ich bei einer Festnahme in Italien Anspruch auf einen Anruf?
Sie haben Anspruch darauf, dass ein Angehöriger benachrichtigt wird und, als Ausländer, dass Ihr Konsulat unterrichtet wird. Es ist nicht als einzelner Anruf ausgestaltet und die Polizei kann den Kontakt für Sie herstellen.
Was ist die Verhandlung zur convalida dell’arresto?
Es ist die Verhandlung, in der ein Richter die Rechtmäßigkeit der Festnahme prüft und über die weitere Haft entscheidet. Sie findet binnen 96 Stunden statt, Ihr Verteidiger muss anwesend sein, und Sie können sich äußern.
Muss ich nach der Festnahme einem Richter vorgeführt werden?
Ja. Die Bestätigungsverhandlung findet in jedem Fall statt und Sie werden vorgeführt. Freiwillig bleibt nur, ob Sie dort Fragen beantworten.
Worin unterscheiden sich arresto und fermo?
Der arresto folgt auf eine frische oder eben begangene Tat. Der fermo setzt schwerwiegende Verdachtsgründe und Fluchtgefahr voraus, ohne dass jemand auf frischer Tat betroffen wurde. Beide gehen in derselben Frist zum Richter.
Kann ich wegen Taten vor meiner Einreise nach Italien festgenommen werden?
Ja, wenn ein anderer Staat einen Europäischen Haftbefehl oder ein Auslieferungsersuchen ausgebracht hat oder Italien zuständig ist. Festnahmen an der Grenze oder am Flughafen wegen älterer Haftbefehle sind häufig.
Ein Angehöriger ist in Italien verhaftet: wer kann zuerst handeln?
Ein aus dem Ausland von Angehörigen beauftragter Verteidiger kann die Person ausfindig machen, die Staatsanwaltschaft ermitteln und zur Bestätigungsverhandlung erscheinen. Nichts davon setzt eine Unterschrift des Festgenommenen voraus.
Angewandte Vorschriften
- Artt. 380-391 c.p.p. (arresto, fermo, Bestätigung)
- Art. 143 c.p.p. (Dolmetscher)
- Art. 36 des Wiener Übereinkommens von 1963 über konsularische Beziehungen
Geprüft am 17/08/2026. Die Strafrahmen des italienischen Rechts ändern sich; wenn Sie diese Seite viel später lesen, fragen Sie uns nach einer Bestätigung.
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