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Pflichtverteidiger oder Wahlverteidiger in Italien

Avv. Massimo Romano · aktualisiert am 18/08/2026

Pflichtverteidiger oder Wahlverteidiger in Italien entscheidet sich an der Vorschrift unten, an der rechtlichen Einordnung und an dem, was in den ersten Wochen geschieht. Strafmaß, Führungszeugnis und Aufenthaltsrecht folgen daraus. Wir antworten auf Ihren Sachverhalt, zu jeder Zeit, auch aus dem Ausland.

Worum es auf dieser Seite geht

Ob Pflichtverteidiger oder Wahlverteidiger in Italien mit einer Verurteilung endet und mit welchem Strafmaß, hängt von der rechtlichen Einordnung ab und von Entscheidungen in den ersten Wochen — lange vor der Hauptverhandlung.

Welche Vorschrift greift, hängt von der rechtlichen Einordnung ab, und genau die ist häufig der Streitpunkt.

Die Fragen, die über den Ausgang entscheiden

  • Was tatsächlich geschieht
  • Ihre Möglichkeiten
  • Was jetzt zu tun ist
  • Was im Vergleich zum deutschen Recht anders ist

Was uns dazu gefragt wird

  • Soll ich den Pflichtverteidiger behalten oder einen eigenen beauftragen?
  • Ist der Pflichtverteidiger in Italien kostenlos?
  • Kann ich während des Verfahrens in Italien den Verteidiger wechseln?

Avv. Massimo Romano — italienischer Strafverteidiger, Rechtsanwaltskammer Neapel Nr. 14553, seit dem 23. Oktober 2015 beim Kassationshof zugelassen.

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