Wiedergutmachung gegenüber dem Opfer als Erlöschensgrund
Wiedergutmachung gegenüber dem Opfer als Erlöschensgrund entscheidet sich an der Vorschrift unten, an der rechtlichen Einordnung und an dem, was in den ersten Wochen geschieht. Strafmaß, Führungszeugnis und Aufenthaltsrecht folgen daraus. Wir antworten auf Ihren Sachverhalt, zu jeder Zeit, auch aus dem Ausland.
Angewandte Vorschrift: Art. 62 n.6 c.p.; art. 162-ter c.p.
Geprüft am 17/08/2026.
Worum es auf dieser Seite geht
Ob Wiedergutmachung gegenüber dem Opfer als Erlöschensgrund mit einer Verurteilung endet und mit welchem Strafmaß, hängt von der rechtlichen Einordnung ab und von Entscheidungen in den ersten Wochen — lange vor der Hauptverhandlung.
Angewandte Vorschrift: Art. 62 n.6 c.p.; art. 162-ter c.p.
Die Fragen, die über den Ausgang entscheiden
- Ihre Möglichkeiten
- Was tatsächlich geschieht
- Was im Führungszeugnis steht
- Was jetzt zu tun ist
Was uns dazu gefragt wird
- Endet das Verfahren, wenn ich das Opfer entschädige?
- Wie lässt Artikel 162-ter die Tat erlöschen?
- Mindert die Wiedergutmachung die Strafe in Italien?
Wir antworten auf den Sachverhalt Ihres Falles, nicht abstrakt. Rufen Sie an unter +39 335 669 3954 oder schreiben Sie über WhatsApp. Der erste Kontakt ist kostenlos und vertraulich, wir sind zu jeder Zeit erreichbar, und Sie müssen nicht in Italien sein.
