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Wiedergutmachung gegenüber dem Opfer als Erlöschensgrund

Avv. Massimo Romano · aktualisiert am 17/08/2026

Wiedergutmachung gegenüber dem Opfer als Erlöschensgrund entscheidet sich an der Vorschrift unten, an der rechtlichen Einordnung und an dem, was in den ersten Wochen geschieht. Strafmaß, Führungszeugnis und Aufenthaltsrecht folgen daraus. Wir antworten auf Ihren Sachverhalt, zu jeder Zeit, auch aus dem Ausland.

Angewandte Vorschrift: Art. 62 n.6 c.p.; art. 162-ter c.p.
Geprüft am 17/08/2026.

Worum es auf dieser Seite geht

Ob Wiedergutmachung gegenüber dem Opfer als Erlöschensgrund mit einer Verurteilung endet und mit welchem Strafmaß, hängt von der rechtlichen Einordnung ab und von Entscheidungen in den ersten Wochen — lange vor der Hauptverhandlung.

Angewandte Vorschrift: Art. 62 n.6 c.p.; art. 162-ter c.p.

Die Fragen, die über den Ausgang entscheiden

  • Ihre Möglichkeiten
  • Was tatsächlich geschieht
  • Was im Führungszeugnis steht
  • Was jetzt zu tun ist

Was uns dazu gefragt wird

  • Endet das Verfahren, wenn ich das Opfer entschädige?
  • Wie lässt Artikel 162-ter die Tat erlöschen?
  • Mindert die Wiedergutmachung die Strafe in Italien?

Avv. Massimo Romano — italienischer Strafverteidiger, Rechtsanwaltskammer Neapel Nr. 14553, seit dem 23. Oktober 2015 beim Kassationshof zugelassen.

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