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Daueraufenthalt-EU und Vorstrafen

Avv. Massimo Romano · aktualisiert am 17/08/2026

Daueraufenthalt-EU und Vorstrafen entscheidet sich an der Vorschrift unten, an der rechtlichen Einordnung und an dem, was in den ersten Wochen geschieht. Strafmaß, Führungszeugnis und Aufenthaltsrecht folgen daraus. Wir antworten auf Ihren Sachverhalt, zu jeder Zeit, auch aus dem Ausland.

Angewandte Vorschrift: Art. 9 D.lgs. 286/1998
Geprüft am 17/08/2026.

Worum es auf dieser Seite geht

Ob Daueraufenthalt-EU und Vorstrafen mit einer Verurteilung endet und mit welchem Strafmaß, hängt von der rechtlichen Einordnung ab und von Entscheidungen in den ersten Wochen — lange vor der Hauptverhandlung.

Angewandte Vorschrift: Art. 9 D.lgs. 286/1998

Die Fragen, die über den Ausgang entscheiden

  • Was tatsächlich geschieht
  • Die Folgen für Ihr Aufenthaltsrecht
  • Die langfristigen Folgen
  • Ihre Möglichkeiten
  • Was jetzt zu tun ist

Was uns dazu gefragt wird

  • Wirkt sich eine Verurteilung auf den Daueraufenthalt-EU aus?

Avv. Massimo Romano — italienischer Strafverteidiger, Rechtsanwaltskammer Neapel Nr. 14553, seit dem 23. Oktober 2015 beim Kassationshof zugelassen.

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